Bildungszeit


Bildungsurlaub? Bildungszeit!
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben durch das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für die berufliche oder politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Die Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V. ist als Bildungseinrichtung für Bildungszeit anerkannt. Wenn Sie an einem VHS-Kurs im Rahmen von Bildungszeit teilnehmen möchten, informieren Sie sich bitte, ob in Ihrem Fall die Anforderungen erfüllt sind und beachten Sie die Fristen: Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Die genauen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können, und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de







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